Eintragungsbewilligung

Eintragungsbewilligung
vielfach wesentliches, aber auch ausreichendes Erfordernis für eine Eintragung im  Grundbuch. Das Grundbuchamt soll eine Eintragung (Belastung) nur vornehmen, wenn der davon Betroffene (meist der Eigentümer) damit einverstanden ist und dies durch E. zum Ausdruck gebracht hat. Die E. bedarf der  öffentlichen Beglaubigung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Eintragungsbewilligung — Eintragungsbewilligung,   Grundbuchrecht: die Bewilligung einer Grundbucheintragung, die derjenige abgibt, dessen Recht von der Eintragung betroffen ist; ob die Eintragung vorgenommen werden kann, hängt u. a. davon ab, ob der Rechtsvorgang… …   Universal-Lexikon

  • Eintragungsbewilligung — Dieser Artikel erläutert das deutsche Grundbuch; zur österreichischen behördlichen Bewilligung siehe Bescheid. Bewilligung, eigentlich Eintragungsbewilligung, ist ein Begriff aus dem deutschen Grundbuchrecht. Die Bewilligung der Eintragung ist… …   Deutsch Wikipedia

  • Bewilligung — ⇡ Eintragungsbewilligung …   Lexikon der Economics

  • Bewilligung (Grundbuch) — Bewilligung, eigentlich Eintragungsbewilligung, ist ein Begriff aus dem deutschen Grundbuchrecht. Die Bewilligung der Eintragung ist für die Eintragung einer Rechtsänderung oder Berichtigung im Grundbuch erforderlich. Nach § 19 GBO kann eine …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuchberichtigungsanspruch — Ein Grundbuchberichtigungsanspruch besteht, wenn eine Eintragung im Grundbuch nicht mit der wirklichen (materiellen) Rechtslage übereinstimmt. Durch die Unrichtigkeit des Grundbuchs wird der wahre Inhaber eines einzutragenden Rechts in der… …   Deutsch Wikipedia

  • Beglaubigung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Beglaubigung ist allgemein ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen und speziell im… …   Deutsch Wikipedia

  • Formmangel — liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keinerlei Rechtswirksamkeit entfaltet. Formmangel ist einer der… …   Deutsch Wikipedia

  • Einigung — Grundelement des Rechtserwerbs und feststehender juristischer Begriff aus dem ⇡ Sachenrecht. Zur Übereignung sind E. und Übergabe, bei Grundstücken ⇡ Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich (§§ 929, 873, 925 BGB). E. betrifft nicht… …   Lexikon der Economics

  • Grundbuchberichtigungsanspruch — Anspruch desjenigen, dessen Recht durch eine unrichtige Eintragung im ⇡ Grundbuch beeinträchtigt wird, auf ⇡ Grundbuchberichtigung, wenn die Unrichtigkeit durch ⇡ öffentliche Urkunde nachgewiesen ist oder die Berichtigung von dem… …   Lexikon der Economics

  • Konsensprinzip — abstraktes Konsensprinzip; Begriff des Grundbuchrechts, der die Frage betrifft, inwieweit der Grundbuchrichter bei einer Eintragung materiell rechtliche Grundlagen. K. baut auf dem ⇡ Abstraktionsprinzip auf. Soweit Einigung vor Eintragung… …   Lexikon der Economics

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